Die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe wurde im Jahre 1951, ein Jahr nach Errichtung des Bundesgerichtshofs, von Vertretern des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, der Bundesanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, der Juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen, des Oberlandesgerichts Karlsruhe und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg als nicht rechtsfähiger Verein gegründet. Später kamen die Juristischen Fakultäten der Universitäten Mannheim und Konstanz als korporative Mitglieder hinzu. Die Juristische Studiengesellschaft hat mehr als 400 Mitglieder.
Die Gesellschaft führt im Jahr etwa acht wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen über juristische, aber auch allgemein interessierende Themen durch. Die Veranstaltungen finden in der Regel dienstags oder mittwochs um 17.30 Uhr im Versammlungsfoyer des Bundesgerichtshofes statt. Begegnungen mit den Juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen sollen einen unmittelbaren Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ermöglichen. Die Vorträge werden in einem Jahresband publiziert.
Die Veranstaltungen sind nicht öffentlich, aber offen für unsere Mitglieder und deren Gäste sowie die in den Justizeinrichtungen in Karlsruhe tätigen Kolleginnen und Kollegen.